Wenn in einem Unternehmen in der Regel mehr als 100 Arbeitnehmer ständig beschäftigt werden, ist nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes ein Wirtschaftsausschuss (WA) zu bilden. Dieser soll die Zusammenarbeit und den Informationsfluss zwischen dem Unternehmer und dem Betriebsrat bzw. Gesamtbetriebsrat in wirtschaftlichen Angelegenheiten fördern. Oftmals ist jedoch unklar, wie weit die Rechte des WA gehen und wie sie effektiv durchgesetzt werden können. Deshalb stellen sich in der Praxis einerseits betriebsverfassungsrechtliche Fragen zu den Befugnissen und zur Arbeit des WA, andererseits tauchen immer wieder betriebswirtschaftliche Fragen bei der Auseinandersetzung mit den im Gesetz bezeichneten "wirtschaftlichen Angelegenheiten" auf.
Unterstrichen wird diese Ausgangsproblematik durch die (allerdings nicht unumstrittene) Einschätzung der beiden renommierten Herausgeber und Mitautoren, Burkard Göpfert und Katja Giese, Partner der Kanzlei Kliemt.Arbeitsrecht am Standort München, dass der WA des Betriebsrats für Nicht-Arbeitsrechtler ein Rätsel darstellt. "Nur "Ausschuss" zum Betriebsrat, ohne wirklich nachweisbaren wirtschaftlichen Sachverstand (dazu werden Berater hinzugezogen), eingebettet zwischen Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat und weiteren Beratungen im Betriebsrat, der dann wiederum oft eine Verhandlungsgruppe "ohne Abschlussmandat" bildet, ja manchmal nachgelagert zu ausführlichen Beratungen in einem europäischen Betriebsrat."
Vor diesem Hintergrund werden im vorliegenden Werk, das als Teil der Reihe "Betriebs-Berater Schriftenreihe / Arbeitsrecht" erschienen ist, die aus Sicht der Herausgeber häufigsten praktischen Fragen zu Beratungen mit einem WA zusammengefasst. Dabei geht es vor allem um die folgenden Themen:
Für die 2. Auflage haben sich die Autoren zusätzlich mit den sich ständig erweiterten Vorgaben aus EU-Regulierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung aber auch mit den sich massiv ändernden Rahmenbedingungen, etwa der Inflation und Lieferkette, beschäftigt. Denn hierdurch wächst und verändert sich auch der betriebliche Beratungsbedarf. Stand der Literatur und Rechtsprechung ist der 31. März 2023.
Das Buch ist wieder auf den neuesten Stand gebracht worden, begleitet den Leser durch wichtige Etappen der Beratung mit dem WA und stellt eine verlässliche Stütze für maßgebliche Praxisentscheidungen dar. Nahezu alle zwölf Autoren sind ausgewiesene Praktiker im Bereich des Arbeitsrechts und beraten üblicherweise die Arbeitgeberseite, machen jedoch in ihren Beiträgen wiederholt und mit Nachdruck deutlich, dass ohne einen fairen Blick auf die Rechtslage und ohne einen Willen zum Ausgleich und zur Einigung keine erfolgreichen Beratungen im WA möglich sind, so dass in diesem Buch keine Einseitigkeit zu befürchten ist. Damit empfiehlt sich dessen Lektüre nicht nur für Geschäftsführer von Wirtschaftsunternehmen, Arbeitsrechtler, Syndikusanwälte, Mitarbeiter unternehmensinterner Rechts- und Personalabteilungen, sondern auch für Betriebsräte und nicht zuletzt für Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften im Fachgebiet "Kollektives Arbeitsrecht".