Magnus Striet: Unausweichliche Autonomie

Kants Autonomieverständnis – postmodern gedeutet

Der Freiburger Fundamentaltheologe Magnus Striet hat sich mit zahlreichen Büchern auf der Scheidelinie von Theologie und Philosophie in den letzten Jahren fachübergreifend einen Namen gemacht. Besonders die wirkmächtige Philosophie von Immanuel Kant fasziniert und inspiriert den ebenso schneidig wie betont lehramtskritisch argumentierenden Denker. Striet schreibt herausfordernd und mitunter auch polemisch. Letzteres ist weder ein Verdienst noch ein Makel. Er lädt zur Gegenrede ein. Der radikal konstruktivistische Standpunkt seiner Darlegungen ist eine Signatur der geistigen Situation dieser Zeit.

Eingangs setzt er sich kritisch mit Johannes Paul II. und dessen 1993 publizierte Enzyklika „Veritatis splendor“ auseinander – also mit einem autoritativen und damit auch verbindlich gültigen Lehrschreiben der Kirche –, das die „programmatische römische Opposition gegen das Eindringen des neuzeitlichen Autonomieprinzips in die katholische Moraltheologie“ darstellt. Richtig benennt Striet, dass Johannes Paul II. die kirchliche Morallehre gegen jeglichen Individualismus setzte und damit die relativistische Beliebigkeit des „Anything goes“ für inakzeptabel erklärte. Alles andere aber wäre nicht nur gegen das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) und damit auch gegen die Lehre der Kirche gerichtet gewesen, sondern zugleich gegen das Evangelium Jesu Christi. Striet fragt sich, ob der Papst und mit ihm auch andere Mitarbeiter der Enzyklika über „präzise Kenntnisse des Autonomiedenkens“ verfügten. Zwar werde in dem Lehrschreiben nicht bestritten, dass Moralität Freiheit voraussetze, ebenso wenig die „Bindung an das gesellschaftliche Zusammenleben regulierende Werte und Normen“ und die „freie Selbstbindung“ daran. Der Philosoph Striet scheint aber auch nicht der Freiheit des katholischen Christenmenschen zu trauen, der sich an diese Normen bindet, der die christliche Moral, die die Kirche lehrt, anerkennt und Verfehlungen gegen diese als Sünde begreift. Man muss freilich dieses Verständnis des Katholisch-Seins weder teilen noch billigen, offenbar nicht einmal als Theologieprofessor. Aber dass eine solche Überzeugung anerkannt wird, nämlich dass diese freiwillige Bindung bewusst und willentlich geschieht, auch wenn sie nicht jedes denkende Ich in der Moderne vielleicht ganz begreift, dürfte schon erwartet werden können. Ein Christ, der im Glauben an Gott dem Ethos der Bergpredigt folgt, unterwirft sich mitnichten einer fremden Autorität, sondern erkennt – für ihn gültig – Gottes Wort und Weisung an. Der gläubige Christ mag sogar analog dazu den kategorischen Imperativ Kants setzen, der aus sich selbst heraus als vernünftig angesehen werden kann, und diesen nicht als allgemeine Regel mit subjektiv beliebig wählbaren Inhalten – bezogen auf die Morallehre, lapidar gesagt, einem bekannten Udo-Jürgens-Song nachempfunden: jeder so, wie er mag – sich vorstellt, die dann ein scheinbar autonomes Subjekt in existenzieller Wahl als sinnvoll setzt, sondern sich an dem Sittengesetz orientiert, das auch für Immanuel Kant nicht beliebig ist und nicht nach eigenem Gutdünken variiert werden kann. Dann wäre es nicht mehr das für alle vernünftigen Wesen gültige Sittengesetz, sondern höchstens eine subjektive Sittenlehre, in der etwa die Würde des Menschen gemäß einer temporären Mehrheitsmeinung erst von Geburt an und nicht schon mit der Empfängnis besteht. Für Striet nahezu skandalös und auf gewisse Weise bezeichnend bleibt es auch, dass der Heilige Stuhl die UN-Menschenrechtscharta nicht unterzeichnet habe, weil dort von „sexuellen Selbstbestimmungsrechten“ die Rede sei – warum aber sollte von der katholischen Kirche erwartet werden müssen, dass sie das biblisch fundierte christliche Menschenbild, das niemand teilen muss, aufgeben und das Naturrecht bestreiten sollte?

Es ist zweifelhaft oder zumindest diskutabel, ob ein „blinder Obrigkeitsgehorsam“ besteht, wenn ein Christ die Lehre der Kirche allen fluiden, philosophisch imprägnierten Privatmeinungen in der Moral vorzieht. Striet formuliert: „Wenn ich moralisch handeln will, so kann ich mir nur selbst Autorität sein.“ Doch ist der moralisch Handelnde wirklich sich selbst Autorität? Die Gewissensbildung etwa ist ein Prozess, der nicht in einem moralischen Selbstgespräch stattfindet. Die Formung des Gewissens findet statt, geschieht aber nicht aus sich selbst heraus. Wer überhaupt fordert, wie Striet darlegt, „blinden Gehorsam“? Unverbrüchliche Treue zur Kirche identifiziert der Theologe mit Formen der Lehramtshörigkeit. Man kann solches summarisch behaupten, lässt es sich aber auch begründen? Oder gar verifizieren?

Magnus Striet artikuliert sich in der Sprache dieser Zeit: „Katholik:innen praktizieren wie alle anderen Menschen die Lebensweise, die in modernen, liberalen und auf Selbstbestimmung setzenden Gesellschaften gängig ist.“ Wäre dem so – und folgten also Katholiken spezifischen Varianten einer Beliebigkeit –, so hätte sicherlich kein Geringerer als Immanuel Kant eine solche Lebensweise als unreflektiert, unkritisch und amoralisch bezeichnet, denn die Orientierung an einer gängigen, verbreiteten Lebenspraxis taugt gewiss nicht als Exempel für eine moralisch gefestigte philosophische Lebensführung gemäß dem Sittengesetz.

Auffällig ist weiterhin, dass sich Magnus Striet wiederholt und manchmal ungnädig am „Theologenpapst“ Benedikt XVI. abarbeitet, bis dahin, dass er die Paraphrase von Passagen aus der „Kritik der reinen Vernunft“ in der Regensburger Vorlesung als „Falschzitat“ bezeichnet, während er selbst Kant als „moralphilosophischen Taktgeber“ für die christliche Moral sich wünscht, dann aber vielleicht einräumen, zumindest aber diskutieren sollte, ob Kant sich nicht energisch gegen jede Form postmoderner Beliebigkeit aus Vernunftgründen erwehren könnte, würde und müsste. Selbstbewusst verteidigt Magnus Striet die immense Bedeutung Immanuel Kants für das Denken der Gegenwart, auch wenn er „in einigen gegenwartstheologischen Zirkeln belächelt“ werde. Sollte das der Fall sein, so hätte Striet recht. Wer Kants Philosophie geringschätzt, hat von Philosophie nicht viel verstanden. Ob aber Kant dem Autonomieverständnis, das Magnus Striet für die christliche Moral heute vorlegt, zugestimmt hätte, wäre fachwissenschaftlich kontrovers zu diskutieren. Zum Apologeten der moralischen Beliebigkeit, ob diese im Namen der Autonomie des Individuums auftritt oder nicht, hätte der Königsberger Denker schwerlich getaugt.

Der Fundamentaltheologe Striet hat ein eminent philosophisches Buch vorgelegt, an dessen Thesen, Reflexionen und Standpunkten man sich auch in einem guten Sinne reiben kann, weil sie durchaus bereichernd sind, selbst dann, wenn sie höchst problematisch anmuten oder fragwürdig sein könnten. Jeder kritisch denkende Zeitgenosse kann und darf also begründet widersprechen. Die weitläufige, ziselierte und detailreiche Kritik am kirchlichen Lehramt, der sich Magnus Striet ausgiebig widmet, dürfte für die meisten Philosophen dieser Zeit indessen müßig und auch mehr als nur graduell unerheblich sein – von außen besehen ähnlich rätselhaft und belanglos wie das Medienereignis des „Synodalen Weges“ der katholischen Kirche in Deutschland vielleicht für alle, die nicht unmittelbar daran beteiligt waren. Eine reflektierte Auseinandersetzung indessen mit Magnus Striets Ansichten in Philosophie und Theologie ist wichtig, ja vielleicht sogar – unausweichlich.

Unausweichliche Autonomie
Unausweichliche Autonomie
Christliche Moral in der Moderne?
234 Seiten, gebunden
Herder 2025
EAN 978-3451024979

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