Der rechtssichere Einsatz von KI-Systemen
Künstliche Intelligenz (KI) durchdringt mehr und mehr Bereiche unseres Lebens – von der automatisierten Datenanalyse, über selbstlernende Algorithmen im Gesundheitswesen und autonomen Systemen in der Mobilität bis hin zu automatisiert produzierten Inhalten in fast allen Lebensbereichen mithilfe von Large Language Models wie ChatGPT, Gemini oder DeepSeek. Diese tiefgreifenden technologischen Entwicklungen, die inzwischen für jedermann direkt zugänglich sind, werfen bedeutende rechtliche Fragen auf, deren Beantwortung Fachleute herausfordern und Nutzer sich bewusst sein sollten: Wer haftet für Fehler von KI-Systemen? Wie lassen sich Datenschutz und Persönlichkeitsrechte wahren? Welche urheberrechtlichen Aspekte kommen ins Spiel bei der Datenverarbeitung durch KI und bei der Bewertung von Werken, die mithilfe von KI-Systemen erzeugt wurden?
Wer die Systeme für die Erzeugung von Text, Bildern, Videos und Sprache ausprobiert, wird rasch das wirtschaftliche und kreative Potenzial, gleichzeitig aber auch die Gefahren, die ein missbräuchlicher Einsatz mit sich bringen kann, erkennen. Die Politik muss die schwierige Balance finden zwischen Regulierung und dem Gewähren von Freiheiten, die Innovation fördert. Ein erster umfassender Versuch, KI zu regeln, ohne Innovation abzuwürgen, wurde mit der Europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz (kurz KI-Verordnung) unternommen, in Kraft seit dem 1. August 2024. Die Meinungen darüber, ob dieser Versuch gelungen ist, gehen auseinander. Die einen kritisieren die Komplexität der Verordnung als ein Bürokratiemonster, das dazu führt, dass viele Unternehmen aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen oder viel zu hohen Compliance-Kosten lieber die Finger von KI lassen, andere fordern weitergehende Regulierungen, insbesondere auf internationaler Ebene. Dass KI Risiken mit sich bringen, steht ausser Frage, wie der soeben veröffentlichte International AI Safety Report zeigt. Unternehmen, die Investitionen in KI-Lösungen tätigen oder KI bereits in geschäftlichen Prozessen nutzen, tun gut daran, sich mit den rechtlichen Fragen auseinanderzusetzen, auch wenn sich noch vieles - auch die rechtliche Beurteilung - in Bewegung befindet und Rechtssicherheit erst in den nächsten Jahren mit der konkreten Rechtsprechung erwartet werden kann.
Über den aktuellen Wissensstand informiert das Buch „Praxishandbuch KI und Recht“. Es liefert in kompakter, verständlicher Form eine Fülle an Informationen und zeigt auf, wie vielfältig die rechtlichen Fragen sind, die der Einsatz von Künstlicher Intelligenz aufwirft. In sieben Kapiteln vereint das Werk juristische Analysen mit relevanten technischen Grundlagen, um einen fundierten Einstieg in die komplexe Materie zu ermöglichen.
Den Anfang macht eine Einführung in die technischen Grundlagen und Begriffe der Künstlichen Intelligenz, die als Basis für die anschliessenden rechtlichen Ausführungen dient. Das Kapitel zum Urheberrecht beleuchtet die Herausforderungen und Fragestellungen im Umgang mit KI-generierten Inhalten, während das Thema Haftung aufzeigt, welche Haftungsrisiken der Einsatz von KI-Systemen mit sich bringt und wie diese rechtlich minimiert werden können.
Besonders aktuell ist die ausführliche Betrachtung der oben bereits erwähnten KI-Verordnung, die in zwei Kapiteln sowohl aus rechtlicher als auch aus technischer Perspektive analysiert wird. Schliesslich werden im Kapitel zum Patentrecht, Fragen der Patentierbarkeit von KI-Technologien erörtert.
Das Buch richtet sich gemäss Vorwort an Verantwortliche in Unternehmen und Organisationen, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von KI auseinandersetzen müssen. Dass sich Unternehmen, die KI einsetzen, mit der KI-Verordnung auseinandersetzen, ist geradezu zwingend, denn sie ist bereits in Kraft und gemäss Art. 113 der Verordnung gelten ihre Regelungen ab dem 2. August 2026, abgesehen von wenigen Ausnahmen. Die praktische Implementierung der Regelungen der KI-Verordnung muss also jetzt angegangen werden. Das Buch bietet hierfür eine gute Orientierung, nicht nur für juristische Fachpersonen.
Carsten Ulbricht: Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Internet- und IT-Recht sowie Datenschutz
Danilo Brajovic:: wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA
Torsten Duhme:: Patentanwalt und zugelassener Vertreter vor dem Europäischen Patentamt und dem Einheitspatentgericht
Jessica Hawighorst:: Rechtsanwältin im IT- und Internetrecht
Marco F. Huber:: promovierter Informatiker und Inhaber der Professur für kognitive Produktionssysteme an der Universität Stuttgart
Varinia Iber:: Rechtsanwältin im Bereich IT- und Datenschutzrecht
Carolin Nemec:: Rechtsanwältin im Bereich IT- und Datenschutzrecht sowie gewerblicher Rechtschutz

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