Nachhaltigkeitsberichterstattung

Praktische Hilfestellung für die Nachhaltigkeits­berichterstattung

„Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein Schlüsselelement sowohl des Green Deal als auch der Sustainable-Finance-Initiative der EU-Kommission. Die von der neuen Richtlinie eingeführten European Sustainabiliy Reporting Standards (ESRS) konfrontieren europäische Unternehmen mit einem Maß an Transparenz in puncto Nachhaltigkeitsleistung, das präzedenzlos ist. Vollständigkeit, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der geforderten Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen deutlich gegenüber den Anforderungen der bisher geltenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD) verbessert werden; der Kreis der unmittelbar berichtspflichtigen Unternehmen wird hierfür bereits um ein Vielfaches vergrößert – auf mittelbare Weise wird aber darüber hinaus wohl der größte Teil der Wirtschaft von der neuen Regulatorik betroffen sein.“

Der Unterschied zwischen der Anfang 2023 in Kraft getretenen CSRD und der bis zum 6. Juli 2024 geforderten Umsetzung ins nationale Recht besteht in der rechtlichen Natur und Anwendung. Die CSRD legt beispielsweise die Grundlagen für erweiterte und detaillierte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen fest, lässt jedoch den Mitgliedsstaaten einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung, um spezifische nationale Bedürfnisse und Besonderheiten zu berücksichtigen. Wichtige Inhalte des deutschen CSRD-Umsetzungsgesetzes sind beispielsweise die Einbindung der CSRD-Anforderungen ins Handelsgesetzbuch hinsichtlich der Anpassung der Rechnungslegungsunterlagen, insbesondere zum Lagebericht und zur Prüfung. Hinzu kommen berufsrechtliche Regelungen für Wirtschaftsprüfer und die Prüfung der Berichterstattung über Nachhaltigkeit durch das Prüfungsorgan einer AG. Da mit dem Ablauf der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages am 20. Dezember 2024 das Parlamentsjahr endete, ohne dass das CSRD-Umsetzungsgesetz verabschiedet wurde, ist offensichtlich, dass erst die neue Bundesregierung in 2025 das entsprechende Gesetzgebungsverfahren in die Wege leiten kann.

Damit stehen besonders diejenigen Unternehmen, die bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 unter die CSRD-Berichtspflichten fallen, vor dem Problem einer hohen Rechtsunsicherheit: einerseits bleibt das seit 2017 geltende CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) weiterhin die rechtliche Grundlage, andererseits gelten die Berichtspflichten der EU-Taxonomieverordnung gemäß Artikel 8 unverändert weiter. Die Unternehmen müssen sich somit zwischen veralteten Vorgaben und den jüngsten Anforderungen der ESRS bewegen. Zudem bleibt offen, ob und wie die EU-Kommission auf die Initiative von vier Bundesministern (im Dezember 2024) zur Anhebung der Schwellenwerte für große Unternehmen sowie zur Verschiebung der CSRD-Berichtspflichten für neue Anwenderkreise ab dem Geschäftsjahr 2025 um zwei Jahre, reagieren wird. Fest steht jedoch, dass sowohl die CSRD, unabhängig von der nationalen Umsetzung, gültiges EU-Recht bleibt, als auch die ESRS bereits rechtskräftig verpflichtend anzuwenden sind. Unternehmen sollten deshalb ihre internen Vorbereitungen fortführen, was beispielsweise bedeutet, dass die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts planmäßig fortgesetzt und CSRD-konforme Strukturen weiter aufgebaut werden sollten. Zudem ist ein Monitoring der regulatorischen Entwicklungen nötig, um rechtzeitig Anpassungen vornehmen zu können.

Zur Bewältigung all dieser Aufgaben empfiehlt sich die Lektüre des vorliegenden Buches, das den verschiedenen von der neuen Regulatorik Betroffenen praktische Hilfestellung anbietet. Diese umfasst sowohl den Erwerb eines Verständnisses der Hintergründe und Anforderungen der neuen Berichtsvorgaben als auch die Unterstützung bei der Implementierung der entsprechenden Strukturen und Prozesse. Karina Sopp, Professorin für Entrepreneurship und betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der TU Bergakademie Freiberg, und ihre beiden Mitautoren Josef Baumüller (WU Wien) und Oliver Scheid (retria) sind ausgewiesene Experten aus Wissenschaft bzw. Praxis, die sich schon seit etlichen Jahren schwerpunktmäßig mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen und sich in diesem Werk intensiv mit den entsprechenden Problemfeldern und Lösungsansätzen auseinandersetzen. Zudem stellen sie auch einschlägige Gestaltungsoptionen vor und beziehen zahlreiche Praxisbeispiele anschaulich ein. Inhaltlich werden u. a. folgende Teilthemen behandelt:

  • EU-rechtliche Entwicklung der Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsleistung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland,
  • Überblick über die Neuerungen durch CSRD, ESRS und IFRS SDS,
  • Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts,
  • ESRS als Rahmenwerk,
  • Weglassen von Angaben und besondere Vorschriften für kapitalmarktorientierte KMU,
  • Format des Nachhaltigkeitsberichts und besondere Anforderungen an den Konzernnachhaltigkeitsbericht,
  • Besondere Anforderungen für Unternehmen aus Drittstaaten,
  • Aufstellung, Offenlegung, Veröffentlichung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung,
  • Sanktionsbestimmungen und Angabepflichten gem. Taxonomie-Verordnung,
  • Nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • Entwicklungsperspektiven für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die 4. Auflage des Buches thematisiert die Neuerungen, die sich durch die Umsetzung der CSRD seit 2024 ergeben. Dabei ist der Rechtsstand gemäß Entwurf des sog. CSRD-Umsetzungsgesetzes die Basis der Ausführungen. Ein deutlicher Schwerpunkt liegt auf den Darstellungen der Berichtsvorgaben der ESRS. Zudem wird auch auf weitere Berichtsanforderungen, insbesondere die der Taxonomie-VO, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, eingegangen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Berichtspflichten nach der CSRD, den ESRS und dem Entwurf für ein CSRD-Umsetzungsgesetz
461 Seiten, broschiert
nwb 2024
EAN 978-3482678943

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