Die Grundrechtecharta
Am Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Nizza am 7. Dezember 2000 wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union feierlich verkündet. Die Rechtsverbindlichkeit wurde allerdings offen gelassen. In den Beratungen zu einer europäischen Verfassung bekundeten die Mitgliedstaaten aber den Willen, die Grundrechtecharta in die geplante Verfassung einzubeziehen. Daran hat sich bis zu den Schlussberatungen zur Verfassung Ende 2003 nichts geändert. Die Grundrechtecharta wird demnach Verfassungsrang erhalten und damit für alle Mitgliedstaaten verbindlich sein. Ein Kommentar liegt bereits jetzt vor.
Jürgen Meyer, der Herausgeber, wirkte als Delegierter des Deutschen Bundestages an der Ausarbeitung der Charta am 1. und 2. Konvent mit und hat somit den Werdegang mitverfolgt und mitbestimmt. Den Kommentierungen der einzelnen Artikel liegt folgende Struktur zugrunde:
- Die Vorgaben (nach den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Köln z.B. die Europäische Menschenrechtskonvention, die Europäische Sozialcharta und die gemeinsame Verfassungsüberlieferung)
- Die Diskussion im Konvent
- Kommentierung (unter Berücksichtigung der Erläuterungen des Konventspräsidiums, die aber nicht verbindlich sind)
- Literatur
Dass die Bestimmungen der Grundrechtecharta durchaus praktisch relevant werden dürften, wurde bereits aufgrund des Berichtes des europäischen Parlaments Anfang 2003 über die Einhaltung der Grundrechte deutlich. Ausgehend von der Charta musste das Parlament einige zum Teil gravierende Verstösse in Mitgliedstaaten feststellen.
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