Friedrich Wolff, Egon Krenz: Komm mir nicht mit Rechtsstaat

Über Rechts- und Unrechtsstaaten

"Die bundesdeutsche Justiz [vedankt] ihr derzeitiges Niveau, wie auch immer man das beurteilt, den übernommenen Nazis. … Die führenden Juristen dieses Landes … erklären beschwörend, unser Prozess sei ein ganz normales Strafverfahren und kein politischer Prozess. … Man klagt Kommunisten an, die, seit sie auf der politischen Bühne erschienen sind, immer verfolgt wurden, aber heute in der BRD hat das mit Politik nichts zu tun." Erich Honecker, Schlusswort im politischen Schauprozess, Berlin, 03.12.1992. (S. 169) 

Die Geschichte wird in der Regel von den Herrschenden geschrieben. Zu denen gehören seit der vorübergehenden Niederlage vieler sozialistisch orientierter Staaten, wie schon zuvor, üblicherweise fast ausschließlich Angehörige der Klasse der Bourgeoisie. Heute bezeichnet man jene natürlich anders. Sie firmieren unter den diversen Label mehr oder weniger erfolgreicher Unternehmer, also den Aneignern von Renditen, Gewinnen usw. Kurz gesagt: Es sind die profitmaximierenden Nutzer der Arbeitskraft von Menschen. Das nennt sich aktuell nicht mehr Kapitalismus, ist es aber. Die Kapitaleigner verfügen dabei über ein ausgeklügeltes System zur Stabilisierung ihrer Macht. Diese euphemistisch Marktwirtschaft genannten Ausbeutungsverhältnisse verfügen über einen theoretischen Überbau, der die Gesellschaft dahingehend regelt, dass eben grundlegende kapitalistische Strukturen so bleiben, wie sie sind. Ein nicht unwesentlicher Teil des erwähnten Überbaus besteht aus dem juristischen Komplex, welcher auf der Basis des 'freien Marktes' das Funktionieren desselben formal zu legitimieren und zu regeln hat. In der BRD wird diese bourgeoise Werkzeugkiste der Macht - als weitgehend selbstreferentielles System - verniedlichend Rechtsstaat genannt. Die herrschenden, selbstverständlich privaten Eigner des Kapitals auch in der BRD als imperiale Sieger im sogenannten Kalten Krieg, lassen ihre Interessen durch formelle Strukturen (Gesetzgebung, Rechtsprechung usw.) umsetzen. Dass daraus nicht Gerechtigkeit resultiert, sondern in Recht gegossenes Unrecht nicht alleine hinsichtlich der Verteilung materieller sowie immaterieller Ressourcen, muss an dieser Stelle wahrscheinlich nicht weiter thematisiert werden. 

Der promovierte Jurist, bekennende Antifaschist und sozialistische Intellektuelle Friedrich Wolff, welcher 2022 seinen 100ten Geburtstag feierte, sowie der letzte Generalsekretär des ZK der SED und Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Egon Krenz sprachen miteinander: In erster Linie über den sogenannten Rechtsstaat BRD und seinem eindeutigen Charakter als Organisationsinstrument im Interesse des Kapitals, den fundamentalen Unterschieden zur rechtlichen Rahmung in der DDR, konkrete Beispiele von Strafverfolgungen in beiden deutschen Staaten und einiges mehr. Dieser konstruktive Dialog wurde erfreulicherweise in einem sehr kuzweiligen Buch, welches 2021 im Berliner Eulenspiegel-Verlag erschien, dokumentiert. 

Wen interessiert das? Es sollte jedenfalls viele Menschen hierzulande neugierig machen, die sich mit den real existierenden Verhältnissen in der BRD unter Führung der KED, der Kapitalistischen Einheitspartei Deutschlands (SPDCDUFDPGrüne) sowie der faschistischen Blockpartei AfD nicht abgefunden haben. Historisch als auch politisch interessierte Laien sind ebenfalls als Zielgruppe zu benennen. Heutige Studierenden nicht alleine der europäischen Neusten Geschichte im mainstreamideologischen bundesrepublikanischen Kontext sollten ebenfalls zu dem Buch greifen. Viele von ihnen wären überrascht. Es werden Fakten benannt, die staatlich beauftragte Historiker als Teil der legitimationswissenschaftlichen Elite herrschender Verhältnisse auf Lehrstühlen kaum zu vermitteln gedenken. Personen, die aktiv im Rechtssystem der BRD ihre vermeintlich objektiv-neutrale Arbeit meinen einzubringen, wären ebenfalls nicht schlecht beraten, besagte Niederschrift zu lesen. 

Wolff und Krenz gehen in ihrem Gespräch zunächst unter anderem auf die Entstehungsgeschichte der Rechtssysteme beider deutscher Staaten, der Deutschen Demokratischen Republik und der BRD, nach der Befreiung vom Hitler-Faschismus ein: Dem Letzteren gilt verständlicherweise das Hauptaugenmerk, da die Alternative durch feindliche Übernahme der DDR aktuell weniger Relevanz zukommt. Vergleiche beider Alternativen präsentiert zu bekommen, hilft allerdings auch aktuell, den bestehenden 'Rechtsstaat' besser einordnen zu können. 

Beginnen wir mit dem Selbstverständnis jener in ihrer Entstehung auch und gerade in führenden, staatlichen Positionen mit mörderischen Nazis durchsetzten Bundesrepublik. Dieser Staat sah sowie sieht sich und steht objektiv in historischer Kontinuität - vom Kaiserreich, über das vielfach als Weimarer Republik bezeichnete, parlamentarisch-kapitalistische Deutsche Reich bishin zum sogenannten Dritten Reich. Die Bundesrepublik sei sozusagen nicht nur der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit jenem (S. 14) - und damit auch mit seinen grundlegenden gesellschaftlichen Verhältnissen. Trotz der verheerenden Verwüstung Europas durch eben jenes Deutsche Reich im Zuge des von ihm entfachten Zweiten Weltkrieges, wurden nach der Befreiung Europas im westlichen Deutschland "die ökonomischen Grundlagen (...) nicht angetastet" (S. 99). Diese Beständigkeit schloss in weiten Teilen auch das Rechtssystem als deren Durchsetzungsinstrument ein.

Im Gegensatz dazu stand die DDR mit einer "antifaschistisch-demokratische(n) Ordnung" (S. 13). Zwar konnte nicht verhindert werden, dass in Einzelfällen ebenfalls ehemalige Nazis weiter in staatlichen Organen tätig wurden, allerdings nicht willentlich und wissentlich in führenden Positionen. Nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht bildeten sich im sowjetisch besetzten Teil "umgehend antifaschistische Ermittlungs- und Justizorgane" (S. 62). Im Westen ging die Entnazifizierung schnell ihrem Ende entgegen, bevor es in der dann gegründeten BRD noch schlimmer kam. Exemplarisch sind die Nazi-Täter Theodor Oberländer und Hans Globke zu nennen. Beide wurden ohne Vorbehalte mit hohen Stastsämtern betraut. Kontinuität eben. Die Justiz in der DDR führte unter anderem aufgrund ihrer Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Abwesenheit ein rechtsstaatliches Verfahren und urteilte sie ab, selbstverständlich ohne das Urteil vollstrecken zu können. Gleichermaßen ist jener in der BRD lange Zeit als renommierter Staatsrechtler inthronisierte Theodor Maunz zu nennen, dessen Grundlagenwerk "Deutsches Staatsrecht" bis vor Kurzem als Standardwerk für werdende Juristen in der Bundesrepublik galt. Das Maunz während der Nazizeit gleichermaßen in relevanter Funktion im Rechtssystem tätig war, wurde aktiv übersehen, obwohl er "mit seinen Arbeiten dem faschistischen Führerstaat juristische Legitimität verschafft hatte." (S. 23)

Es bedarf keiner weiterer Worte, um deutlich zu machen, auf welch unterschiedlichen Grundlagen beide Rechtssysteme aufbauten. Sie entsprachen eben den jeweiligen ökonomischen Verhältnissen: 'Das Grundproblem ... wurzelt im Umstand, dass das bürgerliche Rechtssystem und das sozialistische Rechtssystem sich nicht miteinander vergleichen lassen." (S. 9) Hört sich antiquiert an, ist aber so. Beide Staaten bauten auf fundamental entgegengesetzten gesellschaftstheoretischen Modellen auf: "So wie heute die ökonomische und politische Herrschaft des Kapitals  - also dessen Diktatur - als parlamentarisch-demokratische Republik organisiert ist, so wollten wir (die politische Führung der DDR; FL) die ökonomische und politische Herrschaft der Arbeiterklasse - also die Diktatur des Proletariats - auf demokratische Weise organisieren." (S. 101) Daraus folgt zwangsläufig, dass beide Rechtssysteme faktisch nicht nur nicht kompatibel waren, sondern entgegengesetze Ziele verfolgten. Kapitalismus und Sozialismus verhielten sich zueinander, wie Erich Honecker bei seinem Staatsbesuch 1987 in der BRD treffend sagte, wie Feuer und Wasser. Das galt eben auch für den jeweiligen juristischen Überbau.

Vor diesem Hintergrund erläutern beide Gesprächspartner im ersten Teil des Buches die hier eigentlich schon beantwortete Frage, ob die Justiz politisch neutral sein könne oder nicht. Selbstverständlich kann sie es nicht. 

Im Kapitel 'Rechtssaat oder Gerichtsstaat' thematisieren Wolff und Krenz auch mit Hilfe verschiedener Beispiele zunächst Besonderheiten im Rechtsystem der DDR. Dabei räumte vor allem Egon Krenz mit der bis heute von gewissen Kreisen vertretenen Legende auf, dass offene, konkrete Rechtsfragen im Politbüro der SED entschieden worden wären. Dem sei nicht so. Allerdings wurde der juristische Überbau ganz eindeutig als Teil des sozialistischen Staatswesens offen artikuliert, während in der BRD bis heute versucht wird, das kapitalistische Recht unter dem Deckmäntelchen der politischen Neutralität zu verstecken. 

Nach der Machtübernahme des nicht ausschließlich bundesrepublikanischen Kapitals in der DDR wurde nach Ansicht der beiden Gesprächspartner mit dem aufgezwungenen BRD-Rechtssystem nicht alleine die Ausrichtung der Interessen der rechtlichen Organisationsformen neu bestimmt, sondern den Bürgern der ehemaligen DDR auch ein undurchsichtiges, juristisches Dickicht übergestülpt. "Sie (die Bürger der ehemaligen DDR; FL) verstanden nicht die Schreiben von Behörden, besonders die von Gerichten und Juristen nicht. Ihnen war nicht bewusst, dass die Post des Anwalts der gegnerischen Seite, juristische Schriftsätze und Urteilssprüche nicht für den Empfänger, sondern für Juristen ... geschrieben wurden." (S. 89) Dies hatte und hat natürlich Methode. Um sich juristisch wehren zu können, bedarf es der Anwälte. Anwälte sind teuer. Das Kapital bestimmt nicht nur die grundsätzliche Ausrichtung des Rechtssystems, sondern seine Protagonisten verfügen vielfach ausschließlich alleine über die finanziellen Ressourcen, sich innerhalb des Systems juristisch erfolgreich bewegen zu können. Das nennt man dann wohl doppelte Herrschaftssicherung. 

Gegen Ende des in sechs Kapiteln unterteilten, 204 Seiten umfassenden Buches  werden die - unter den ideologischen Kampfbegriffen Rechtsstaat BRD auf der einen und Unrechtsstaat DDR auf der anderen Seite geführten - politischen Schauprozesse der BRD gegen Erich Honecker und eben auch Egon Krenz sowie andere Fuktionsträger der ostdeutschen Republik diskutiert. Mit allen Mitteln versuchten Justiz und Politik Hand in Hand den Eindruck zu vermitteln, diese Farce hätte in irgend einer Form rechtsstaatlichen und unpolitischen Charakter. Die auf nur wenige Seiten zusammengefasste politisch-juristische Willkür des BRD-Systems, den so nicht genannten Klassenhass der Vollstrecker auf der Richterbank und ihrer Zuarbeiter aus der Staatsanwaltschaft erstaunt immer wieder, sollte es aber eigentlich nicht. Spätestens in diesen Verfahren zeigte der im Schafspelz wandelnde, sogenannte Rechtsstaat BRD sein Wolfsgesicht. Alleine mit Blick darauf, dass diese Tatsachen nicht alleine den verfälschenden, legitimationsbeauftragten Mainstreampublikationen überlassen bleiben, ist das Buch empfehlenswert. 

Dankenswerterweise fügen Wolff und Krenz im Anhang des Buches – neben der dokumentierten, schriftlichen Wortmeldung von Egon Krenz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 08. November 2000 - auch die Erklärung des vor die Siegerjustiz gezerrten, seinerzeit bereits todkranken Erich Honeckers im politischen Schauprozess in Berlin vom 03. Dezember 1992 bei. Abschließend sei daraus zitiert: "Resümiert man den politischen Gehalt dieses Prozesses, so stellt er sich als Fortsetzung des Kalten Krieges, als Negierung des Neuen Denkens dar. Er enthüllt den wahren politischen Charakter dieser Bundesrepublik." (S. 191) Zum Richter gewandt sagte Honecker: "Ich bin am Ende. Tun Sie, was Sie nicht lassen können." (S.192) Er hätte auch sagen können: Tun Sie, was Sie nicht lassen dürfen.

Komm mir nicht mit Rechtsstaat
Komm mir nicht mit Rechtsstaat
Friedrich Wolff und Egon Krenz im Gespräch
208 Seiten, broschiert
EAN 978-3360018953

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