Der Klassiker zur Bankbilanzierung
Banken und deren Bilanzen stehen nicht zuletzt seit Beginn der Finanzkrise wieder stärker im Fokus der Politik und Öffentlichkeit. Zwischenzeitlich ist zwar das Niveau ausfallgefährdeter Darlehen ("Non-Performing Loans"/NPL) in den vergangenen Jahren gesunken; dennoch gebe es laut EZB-Präsident Draghi, angesichts des hohen Volumens für die 120 von der EZB direkt beaufsichtigten Banken im Euroraum, noch "keinen Grund für Selbstgefälligkeit". Schließlich hält ein Teil der europäischen Banken noch immer erhebliche Kreditrisiken in seinen Büchern, was zu verschärften Vorgaben zur Kreditvergabe und zum Risikomanagement führen wird. So liegt der Anteil ausfallgefährdeter Darlehen in einigen Ländern Südeuropas bei mehr als 40%, während es hierzulande nur ca. 2% sind. Die nationale Aufsicht in Deutschland verfügt allerdings bereits schon heute - u. a. auch wegen der Vielzahl von Regularien, einschließlich der Vorschriften zur Bankbilanzierung - über ausreichende Daten zum Kreditportfolio ihrer Banken und kann aufkommende Probleme frühzeitig erkennen.
Für die deutschen Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen gelten aufgrund ihrer besonderen Geschäftstätigkeit und ihrer Sonderstellung in der Volkwirtschaft Vorschriften für die externe handelsrechtliche Rechnungslegung, welche sich von den Vorschriften für Unternehmen anderer Branchen in vielerlei Hinsicht und auch teilweise deutlich unterscheiden. Die wesentlichen institutsspezifischen Vorschriften sind in den §§340 - 340o HGB sowie in der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) verankert. Hingegen kennen die International Financial Reporting Standards (IFRS) keine institutsspezifischen Rechnungslegungsnormen.
Das von Hartmut Bieg vor rund 20 Jahren begründete und nun in dritter Auflage zusammen mit Gerd Waschbusch (beide sind renommierte Professoren für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Bankbetriebslehre, an der Uni des Saarlandes, Saarbrücken) vorgelegte Lehr- und Handbuch setzt sich mit den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute einerseits und mit den entsprechenden IFRS-Vorschriften andererseits auseinander. Dabei widmet sich das kompetente und für den behandelten Themenbereich maßgebliche Werk den folgenden Schwerpunkten:
- Grundlagen des externen Rechnungswesens von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten
- Ausweis in der Bilanz sowie in der Erfolgsrechnung
- Bewertung im Jahresabschluss
- Inhalt von Anhang und Lagebericht
- Besonderheiten der Konzernrechnungslegung von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzholdings
- Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses einschließlich der Sanktionen im Bereich der Rechnungslegung
- Jahresabschlusspolitik der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
Die vorliegende Auflage wurde inhaltlich umfassend überarbeitet, um den in der Bankbranche ständigen Veränderungen der Geschäfte und der dabei jeweils zu beachtenden Vorschriften Rechnung zu tragen. Insbesondere wurden auch die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG/2015) und das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (2017) hervorgerufenen Veränderungen des Handelsgesetzbuches berücksichtigt. Darüber hinaus haben auch die Bestimmungen des neu gefassten IFRS 9, welche seit dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwenden sind, Eingang gefunden. Gleichzeitig erfolgte eine völlig neue formale Ausgestaltung, welche zweifelsohne dazu beigetragen hat, die Lese- bzw. Studierfreundlichkeit des Werkes deutlich zu verbessern.
Dieser Klassiker zur Bankbilanzierung empfiehlt sich nicht nur für Lehrende und Studierende an Hochschulen mit dem Schwerpunkt "Banking and Finance", sondern auch für Teilnehmer von weiterbildenden Einrichtungen des Banken- bzw. Finanzsektors. Darüber hinaus eignet sich das Buch als unentbehrliches Nachschlagewerk für die im externen Rechnungswesen der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute tätigen Praktiker - seien es die Ersteller von Jahresabschlüssen oder die Prüfer der handelsrechtlichen bzw. der IFRS-Jahresabschlüsse.

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