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Willi Wottreng: Deubelbeiss & Co

Die Mähkraft der Maschinenpistole

In der Nacht zum Freitag, am 25. Januar 1952, kam das Verbrechen in die Schweiz. Bis dahin war es in Kinosäle eingesperrt, auf Zelluloid gebannt und aus sicherer Perspektive zu bestaunen, meist in US-Filmen. Nun hielt es Einzug ins Dörfchen Reinach im Aargauer Wynental, das die Schweizer zuvor nur als Produktionsstätte heimischer Zigarren kannten.

Szenerie des nächtlichen Showdowns war der Postvorplatz. Als der Morgen endlich graute, behinderte tiefer Schnee die Aufräumarbeiten der Polizei. Nachdem die Beamten aus den Einschusslöchern der Mauern, zwischen zerborstenen Schaufensterscheiben und vom Parkett der Klassenräume der benachbarten Schule mehr als hundert Projektile herausgeklaubt hatten, konnten die Kripo den Tathergang rekonstruieren. Zwei Zeugen gab es auch.

Bei dem Versuch, die Reinacher Post auszurauben, hatte ein Einbrecherduo zu viel Lärm gemacht. Eine Anwohnerin alarmierte daraufhin die Polizei; ihr Mann zog sich rasch etwas an, um sich den Tatort aus der Nähe anzusehen. Vor der Post traf er auf einen einsamen Polizisten. Der drückte ihm in seiner Not einen geladenen Revolver in die Hand, instruierte ihn, notfalls zu schießen und ansonsten auf seinem Posten zu bleiben. Er selbst wollte die Bankräuber überraschen.

Sein Plan ging nicht auf. Die Banditen, mit Maschinenpistolen ausgerüstet, vertrauten auf ihre überlegene Feuerkraft und schossen sich den Weg einfach frei. Ihr Überleben verdankten der Versicherungsangestellte Traugott Huber und der Polizeigefreite Max Ammann einer gehörigen Portion Glück. Dem Beamten sollte es weiter lachen: unbegreiflich, dass er in der Folge nicht suspendiert wurde; schließlich hatte Ammann das Leben eines unbeteiligten Zivilisten leichtfertig aufs Spiel gesetzt.

Was die Polizei in den Tagen nach der Schießerei herausfand, verdichtete sich zum spektakulärsten Kriminalfall der Schweizer Nachkriegsgeschichte. Begonnen hatte er mit dem Einbruch in ein Armeedepot in Zürich-Höngg. Dort erbeuteten die Täter 15 Maschinenpistolen des Fabrikats Hispano Suiza. Mit einer von ihnen erschossen sie ein halbes Jahr später - in der Nacht zum 5. Dezember 1951 - im Zuge einer missglückten Entführung den Zürcher Bankier Armin Bannwart. Dann folgte der Überfall auf die Post von Reinach.

Die Jagd auf die flüchtigen Kriminellen elektrisierte die Bevölkerung - und beflügelte die Phantasie der Zeitungen und Radiosender, von denen einige ihre idyllische Heimat bereits mit imaginierten US-Verbrechensmetropolen gleichsetzten. Immerhin erwiesen sich die Schweizer Schwerstkriminellen gut organisiert und technisch auf dem neuesten Stand, benutzten für ihre Taten schnelle Autos und vertrauten auf die Mähkraft der Maschinenpistole. Der britische Regisseur Alfred Hitchcock wusste längst: "Die Schweiz ist ein ideales Filmdrehland: Seen braucht es, um Leute darin zu ertränken, und Alpen, damit man sie in die Schluchten stürzen kann." Jetzt lieferte das Land auch noch die Schurken, die zu solchen Taten fähig waren.

Weniger begeistert war die Schweizer Presse: "Das Barometer der Beunruhigung", stellte die Neue Zürcher Zeitung entsetzt fest, "näherte sich der Panikmache." Der Gerichtsreporter Viktor Zwicky schrieb: "Das ganze Vorgehen, die Planung, die Anlage ihrer Verbrechen ist bei diesen Tätern um viele Nuancen dunkler, diabolischer und gefährlicher." Das Wynentaler Blatt sah eine "weit verzeigte Gangsterbande" am Werk, "die mit amerikanischen Methoden arbeitet." Und die Tat sah "zu allem fähige, schwerbewaffnete Gangster vom Chicago-Typus."

Ausländische Reporter, angezogen von der Exotik der Delikte, reisten in die Schweiz und ließen sich vom allgemeinen Aufruhr anstecken. Sie fragten sich, warum ein Volk, das als besondere Tugenden auf Rechtschaffenheit und Gesetzestreue verweist, so plötzlich vom Schicksal eines Schwerverbrecherpaares gepackt wurde. Die Antwort liefert Willi Wottreng in seinem Buch "Deubelbeiss & Co.", worin er die Geschichte des aufsehenerregenden Kriminalfalls verarbeitet hat. Dessen Faszination erklärt der Zürcher Journalist lakonisch, aber durchaus zutreffend mit dem Umstand, dass "man sich solche Gesetzesübertretungen nicht hatte vorstellen können."

Auch im weiteren Verlauf der Aufklärung sollte sich die eidgenössische Polizei als so überfordert erweisen wie ihr Gefreiter Ammann während des Überfalls in Reinach: Die Bankräuber - einer war bei der Schießerei verwundet worden - konnten entkommen: zunächst mit dem Auto; als das nach einem Unfall liegen blieb, setzten sie ihre Flucht zu Fuß und schließlich mit der Bahn fort. Dort wurde einer der Flüchtigen kontrolliert - und fiel doch nicht auf. Morgens erschienen beide wieder an ihrem jeweiligen Arbeitsplatz, der Verletzte sogar pünktlich.

Es gab zwar bescheidene Fahndungserfolge, aber erst nach einer Denunziation konnten zwei Täter präsentiert werden: Ernst Deubelbeiss und Kurt Schürmann. Beide waren überzeugte Kommunisten und gaben an, mit dem erbeuteten Geld eine neue Partei gründen zu wollen: eine sozial gerechte, da sie die Interessen der Arbeiterschaft im vorhandenen politischen Spektrum nicht vertreten sahen.

Deubelbeiss und Schürmann stellten sich als verklärte Sozialromantiker heraus, die letztlich vergeblich ein weltanschauliches Konstrukt zu ihren Taten zu zimmern versuchten. Für die Presse, die Politiker von links bis rechts und auch das Gericht blieben sie gewöhnliche Kriminelle, die zuvorderst einen verabscheuenswürdigen Mord begangen hatten. Immerhin zollte ihnen die Öffentlichkeit eine Form wenn auch zweifelhaften Respekts: Die Bezeichnung "Gangster" für profihaftes Verbrechertum war zuvor noch nie an einen Schweizer vergeben worden.

Nicht ungeschoren kam der eidgenössische Rechtsstaat davon. Das Gericht mühte sich mit dem Tatbestand und der Konstruktion einer Mordanklage. Bestand von vornherein die Absicht der Tötung des Bankiers Bannwart? Oder liefen die Dinge nach dem Fehlschlagen der Entführung aus dem Ruder? War es ein Mord aus niederen Beweggründen? Oder wurde ein Klassenfeind von politischen Terroristen liquidiert? Wer hatte überhaupt geschossen? Und konnte es sein, dass Bannwart durch einen zuvor verabreichten Schlag auf den Hinterkopf gestorben war, der ihn nur betäuben sollte?

Im Zuge des Verfahrens kam die Forderung nach der Todesstrafe - sie war erst 1942 abgeschafft worden - wieder auf. Mit 80 zu 31 Stimmen lehnte sie der Nationalrat überraschend deutlich ab. So plädierte der Staatsanwalt für die Höchststrafe: lebenslängliches Zuchthaus - nicht ohne hinzuzufügen: "Wo Gnade Mörder schont, verübt sie Mord!" Ähnlich sahen es Richter und Geschworene. Schürmann, der die tödlichen Schüsse abgegeben hatte, wurde mit derselben Konsequenz als Mörder bestraft wie Deubelbeiss. Der hatte mit dem MP-Magazin zugeschlagen, was allerdings laut gerichtsmedizinischem Gutachten nicht die Ursache für den Tod des Opfers gewesen war.

Befriedigt registrierte die einheimische Presse das Urteil. Der an sich liberale Tages-Anzeiger sprach von gerechter Strafe für "entmenschlichte" Verbrecher; die freisinnige Neue Zürcher Zeitung fand, das Gericht habe "das gesunde Rechts- und Volksempfinden" in seinem Schuldspruch zur Geltung kommen lassen.

Später zeigte sich die Schweizer Justiz zumindest in einem Fall versöhnlich: Schürmann wurde 1970 im Alter von 44 Jahren entlassen. Der renitente Deubelbeiss, der sich nie von seinen Verbrechen und wie Schürmann nie von seinen politischen Ideen distanzierte, musste acht Jahre länger sitzen. Beide wurden bis zu ihrem Tod - Deubelbeiss starb 2005, Schürmann im Jahr darauf - nicht mehr straffällig.


von Ralf Höller - 22. Juli 2007
Deubelbeiss & Co
Willi Wottreng
Deubelbeiss & Co

Wie ein Gangsterduo die Schweiz in Schrecken versetzte
orell füssli 2007
232 Seiten, gebunden
EAN 978-3280060957